Jannis setzt sich mit der deutschen Rechtsprechung auseinander und auch mir fällt natürlich ein schwergewichtiges Beispiel gelungener deutscher Rechtsprechung ein. In dubio pro reo und der Rechtsstaat ist eine Errungenschaft usw. Das ist auch bei mir nach wenigen Semestern Jura hängen geblieben. Erst heute las ich in Spiegel Online:
Die Staatsanwälte im Mannesmann-Prozess haben sich blamiert - sämtliche Angeklagten wurden freigesprochen.
Die Richterin:
"[...] Wir haben keine unternehmerischen Entscheidungen zu treffen oder solche abstrakt zu bewerten, allenfalls deren strafrechtliche Relevanz. Wir haben auch keine moralischen oder ethischen Werturteile zu treffen [...]
Wir sind kein Scherbengericht für die deutsche Wirtschaft; wir sind Mitglieder einer Wirtschaftsstrafkammer [...]"
Bundestagspräsident Thierse zum Richterspruch:
"Nur weil sie rechtlich offenbar nicht geahndet werden kann, ist die Selbstbedienung bei Mannesmann moralisch noch lange nicht zu rechtfertigen, sondern schlicht unanständig", sagte Thierse in einer ersten Reaktion auf das Urteil. Das gelte auch für die Höhe vieler Managergehälter, Sonderdotationen und Abfindungen. Empörend werde die Selbstbedienung der Spitzenverdiener, wenn sie mit Forderungen an Arbeitnehmer nach weniger Lohn und längeren Arbeitszeiten einhergehe. "Das ist maßlos und sprengt jede noch so großzügige Vorstellung von Gerechtigkeit. Vorbilder sind solche Wirtschaftseliten nicht. Für niemanden."
Um die
Erinnerungen etwas aufzufrischen hier nochmals aus Spiegel Online:
Für die Staatsanwälte bedeutet der Spruch eine schwere Niederlage. Sie hatten den Managern und Gewerkschaftern im Zusammenhang mit der Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 vorgeworfen, durch die Zahlung von Prämien und Pensionen Aktionärsvermögen in Höhe von 57 Millionen Euro veruntreut zu haben.
Auch der Vorwurf der Käuflichkeit gegen Esser konnte nicht bewiesen werden. Nach Ansicht der Ermittler hatte der ehemalige Mannesmann-Chef für seinen abrupten Kurswechsel im Übernahmekampf zu Anfang des Jahres 2000 eine Art Prämie in Höhe von 15 Millionen Euro erhalten. Anfangs hatte er die Übernahme des traditionsreichen Mannesmann-Konzerns durch Vodafone noch vehement abgelehnt - um schließlich am Ende unvermutet einzuknicken.
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